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Sichere Kleidung für Kinder -
über das Risiko von Kordeln an Kinderkleidung und anderes.
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Kinderkleidung
wird von uns Eltern ausgesucht und gekauft. Unsere Kinder vertrauen darauf,
dass alles, was sie von den Eltern bekommen, sicher ist.
Das
ist bei Kinderkleidung, die mit Kordeln im Halsbereich oder am unteren
Kapuzen- bzw. Jackenrand versehen ist, leider nicht so.
In
der Vergangenheit sind immer wieder Unfälle mit Kindern bekannt geworden,
bei denen die Kleidung eine Rolle gespielt hat.
Hauptsächlich
gefährdet sind Kinder (ca. 1,5-12 J.), die bereits laufen können
und sich ohne beständige Aufsicht auf dem Spielplatz oder in anderer
Umgebung bewegen.
Es
sind gerade die Kordeln und Bänder an Anoraks, Kapuzen und Sweat-Shirts,
die ein Risiko darstellen. Sie verfangen sich in Spalten von Spielplatzgeräten,
Rolltreppen, Schulbustüren, Automatiktüren von z.B. U-Bahnen,
Fahrradspeichen und Zäunen. Es hat tragische, z. Teil tödliche
Unfälle gegeben.
Für
diese Unfälle gibt es keine besondere Statistik, deshalb reagierte
man erst so spät. Oft wird das Gefahrenpotential von den Eltern unterschätzt
bzw. nicht ernst genommen.
Helfen
Sie bitte mit, Gefahren für Kinder abzuwenden.
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Das Problem:
In den USA und Groß Britannien sind Kleidungsstücke mit Kordeln
verboten. Ebenso in vielen skandinavischen Ländern. In Deutschland
muß nun möglichst schnell und unbürokratisch gehandelt
werden.
Für Spielplatzgeräte hat man mittlerweile eine Lösung in der neuen
Spielgerätenorm DIN EN 1176 (gültig seit 1.1.1999) gefunden,
um das Risiko zu mindern. Die Gefahren sind jedoch im gesamten Alltagsgeschehen
verborgen und hier nicht regelbar, außer durch einen Verzicht der
Kordeln an der Kleidung.
Die deutsche Textilindustrie ist aufgerufen, freiwillig keine Kleidung mehr
mit Kordeln anzubieten bzw. alternative Lösungen zu erarbeiten. Im Rahmen
einer Selbstverpflichtungserklärung wurde von den maßgeblichen Textilverbänden
ein freiwilliger Verzicht auf Kordeln bereits ausgesprochen. Dieser sieht eine
Abverkaufsfrist von Kleidung mit Kordeln bis zum Jahr 2003 vor.
Leider ist keine Regelung enthalten für den Fall, dass sich ein Hersteller
nicht an die freiwillige Übereinkunft hält. Leider sind
Beschränkungen auf Kleidergrößen enthalten, die nach unserer Meinung und Beobachtung
nicht ausreichen. Es gibt in der Erklärung der Textilindustrie auch die Verpflichtung
zu einer breiten medienwirksamen Aufklärung über das Problem. Dieses Versprechen ist
bisher nicht eingelöst worden. Nach eigenen Erfahrungen wissen noch nicht einmal alle
Hersteller, hier vor allem mittelständische Unternehmen, um die Problematik.
Alle Maßnahmen zur Abschaffung der Kordel werden Zeit in Anspruch nehmen,
ebenso wie eine notwendige legislative Regelung, die nur EU-weit gefunden werden
kann. Deshalb ist Elternaufklärung besonders wichtig.
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Was
Eltern tun können:
Wenn Sie bei Ihrer Kinderkleidung feststellen, dass sie mit Kordeln und Bändern
ausgerüstet ist:
Kürzen
Sie die Bänder so, dass sie maximal 8 cm an jeder Seite heraushängen
und auch nicht weiter herausgezogen werden können.
Verzichten Sie auf
die manchmal klobigen Feststeller.
(Annähen
an den roten Punkten)
oder:
Trennen
Sie die Kordel in der Mitte auf und nähen Sie sie mit wenigen Stichen
zusammen, so dass sie unter Belastung reissen kann.
oder
am besten:
Verzichten
Sie ganz auf die Kordeln und ziehen Sie einen Gummizug ein oder nähen Sie
eine Lasche mit Klettverschluß an.
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Was
die Regierung tut:
Im
Juli 1999 hat die Kinderkomission des deutschen Bundestages unter Leitung
von Peter Stöckel, MdB eine Presseerklärung zu dem Thema herausgegeben
und sowohl die Regierung (in diesem Fall das für Produktsicherheit
zuständige Wirtschaftsministerium) als auch die Verbände der
Textilwirtschaft aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Kinderkleidung
sicher wird. Seit Februar 2003 ist ein Gremium unter Federführung
des BMWI (BundesWirtschaftsministerium) damit beauftragt, Regelungen auf
freiwiliger Basis für die Textilunternehmen zu finden. Mitte des Jahres
2000 wird eine Selbstverpflichtungserklärung von verschiedenen
Verbänden der Textilindustrie unterzeichnet, in der auf Kordeln
mit möglicher Strangulationswirkung ab der Kollektion 2003
verzichtet werden soll. Sanktionen gibt es in der freiwilligen Erklärung nicht, gesetzliche Regelungen werden nicht in
Angriff genommen, jedoch verweist man
auf die Möglichkeiten einer europäischen Direktive.
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Was die Industrie tut:
Die Verbände haben
relativ schnell auf die Aufforderung zum freiwilligen Verzicht reagiert - siehe oben - möglicherweisae auch,
um einer gesetzlichen Regelung zuvorzukommen.
Auch haben einige Unternehmen die Ernsthaftigkeit des Problems erkannt und schon neue Kleidungsstücke
entwickelt. Sie bieten Kinderkleidung an, die ohne Kordeln auskommt. Andere
sehen noch Schwierigkeiten, ihre Kollektion kordelfrei zu gestalten oder
möchten aus modischen Gründen auf die Kordeln nicht verzichten.
Im
Grundsatz gilt jedoch:
Es ist nicht hinnehmbar, dass Kinderleben gefährdet werden, nur weil
man auf modische Attribute nicht verzichten will oder weil man eine Umstellung in der Produktion für zu umständlich hält.
Auch Kordeln, an denen Hausschlüssel befestigt sind und die Kinder um den Hals tragen, bergen die gleichen Risiken wie oben beschrieben.
Bitte nur am Hosenbund oder der Gürtelschlaufe befestigen oder am besten in der Hosentasche tragen.
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Seit Inkrafttreten der Selbstverpflichtungserklärung starben mindestens 2 Kinder durch Kordeleinwirkung.
Zur aktuellen traurigen Bestätigung der Gefährlichkeit der Kordeln wurden Unfälle in Berliner Kindertagesstätten Ende April 2003 und März 2003.
In der letzten Aprilwoche 2003 starb der 2 1/2 järige Justin S. beim Spielen auf einer Rutschbahn.
Die Kordel seines Anoraks verfing sich am Einsitzbereich einer Rutschbahn, er wurde stranguliert und starb nach ca. 5 Minuten,
da keine der Erzieherinnen die lebensbedrohende Situation sah und zu Hilfe kam.
Die polizeilichen Ermittlungen richteten sich gegen die Erzieherinnen und gegen die für die Wartung des Spielgerätes zuständige Stelle.
Es wurde auch der Frage nachgegangen, ob der Hersteller des Anoraks aus der Produkthaftung heraus verantwortlich sein kann.
Ähnlich tragisch verlief der Unfall Ende März 2003 in einer anderen Berliner Tagesstätte. Wir berichten hier nicht weiter darüber.
Es kann allen Trägern und Betreibern von Kindergärten und Kindertagesstätten nur empfohlen werden:
Weisen Sie Ihre Leiterinnen an, Daueraushänge in allen Kindergärten anzubringen. Eltern sollen ihren Kindern keine Kleidung mit Kordeln
mehr anziehen, die im Halsbereich Kordeln aufweist. Kinder, die Kordeln an der Kleidung haben, können z.B. vom freien Spiel im Garten ausgeschlossen werden.
Schützen Sie die Kinder und Ihre Erzieherinnen !
Gefährliche Unfälle mit Kordeln an Kinderkleidung - ein Appell
Stellen Sie sich ein Kind vor, dass sich in der lebensbedrohenden Situation
der Strangulation befindet.
Eben noch ist es voller Elan im Spiel begriffen und plötzlich hängt es am
Hals, wird gewürgt, merkt, dass es sich selbst nicht befreien kann, kann
nicht schreien, kann nicht mehr atmen ... und Hilfe kommt innerhalb von 4 Minuten nicht.
Stellen Sie sich einen Menschen vor, den man seiner Lebensaufgabe beraubt, dem man plötzlich
alle seine Hoffnungen nimmt.
Kinder sind ein Großteil der Lebensaufgabe von Eltern und sie sind ihre Hoffnungsträger.
Stellen Sie sich den Schmerz von Eltern vor, die ihr Kind verloren haben.
Wieviele Kinderunfälle mit Kordeln an der Kleidung wollen wir uns noch leisten?
Können wir es verantworten, nach statistischen Gesichtspunkten abzuwägen, - wann - wir aktiv werden
wollen?
Natürlich sterben im Straßenverkehr mehr Kinder, natürlich gibt es in der Welt viel mehr Probleme, die viel
mehr Menschen treffen.
Aber die Unfälle mit Kinderkleidung sind seit geraumer Zeit bekannt, sie sind vorhersehbar und sie
sind mit einfachen Mitteln sofort vermeidbar.
Es wurden bei der Neufassung der für Gesamteuropa gültigen Spielplatzgerätenorm die Risiken von
Kordeln an Kinderkleidung berücksichtigt.
Es wurde ein spezieller Test für die gefährlichen Spalten an den gefährdeten Geräten wie Rutschen,
bekletterbare Dächer und Rutschstangen eingeführt.
Doch das reicht nicht aus.
Nicht nur an Spielplatzgeräten geschehen die manchmal tödlichen Unfälle, sondern überall da, wo sich
Maschinen bewegen, die Menschen transportieren: Rolltreppen, Autos, Schulbusse, U-Bahntüren usw.
Kein Arbeiter, der z.B. an einer Drehbank steht, käme auf die Idee, sich einen Kittel anzuziehen, an dem
eine lose Kordel mit einem dicken Knubbel am Ende hängt.
Wir ziehen so etwas aber unseren Kindern an und lassen sie damit herumlaufen.
Weil wir arglos und nicht informiert sind ?
Sensoren, die sich in der U-Bahntür befinden, sollen verhindern, dass Körperteile eingeklemmt werden; auf
Rolltreppen gibt es Notausschalter, im Schulbus ist ein Fahrer, der im Spiegel beobachtet, was an der Tür
geschieht.
Aber diese Sicherungsmaßnahmen versagen alle bei Kordeln, die an Kapuzen und am Saum von der
Kleidung eingezogen sind.
Im Frühjahr 99 betritt eine Mutter mit ihren beiden kleinen Kindern eine Rolltreppe. Die Kinder rangeln und
das Mädchen stürzt. Es hat einen Anorak mit Kapuzenkordel an. Die Kordel wird in die Zwischenräume der
Rolltreppenstufen eingezogen. Die Mutter weiß nicht, wie sie reagieren soll. Die Treppe zieht die Kordel
immer weiter zu. Zufällig hat ein Passant die Situation beobachtet, zufällig hat er ein Messer dabei. Es ist
ein Beinaheunfall.
Im gleichen Jahr in einem Fastfoodrestaurant: Eltern gehen spätnachmittags mit ihrem Kind essen. Sie
sitzen im Restaurant, das Kind geht auf den eingezäunten leeren Spielplatz. Nach ca. 15 Minuten schauen
die Eltern nach dem Kind. Zu diesem Zeitpunkt hängt es tot an der Rutschbahn.
Ein ähnlich gelagerter tödlicher Unfall geschieht ein zweites Mal in diesem Jahr.
Herbst des Jahres 2003: In der Hamburger U-Bahn verläßt ein ca. 12 jähriger Junge den Zug.
Auch er trägt eine Jacke mit einer Kordel am unteren Saum. Die schließende Tür erfaßt ein Kordelende und
der Zug fährt an. Der Junge wird auf dem Gehbereich mitgeschleift. Der Zugführer bemerkt den Unfall und
bringt den Zug zum Stehen, bevor der Junge auf die Wand am Ende des Gehbereichs aufprallt.
Allen Unfällen ist gemein, dass niemand in den Kordeln das verursachende Element sieht.
Immer wird nachgeforscht, wer die Aufsichtspflicht vernachlässigt hat, ob die Sensoren versagt
haben, ob mangelnde Wartung für den Unfall verantwortlich war.
Es gibt weder bei den Gemeindeunfallkassen noch bei anderen Krankenkassen Hinweise in den
Unfallstatistiken auf die Beteiligung von Kordeln an Kinderkleidung.
Bisher scheint in Deutschland niemand auf die Idee gekommen zu sein, dass gerade die Kordeln ein
starkes Risikopotential darstellen.
Dabei gibt es weltweit genügend Aktivitäten und Hinweise auf die Gefährlichkeit der Kordeln. In den USA
warnt seit vielen Jahren die CPSA (Consumer Product Association) vor den Risiken.
In England gibt es seit 1976 im British Standard BSI eine Norm, in der Kordeln an Kinderkleidung untersagt werden.
In Norwegen und Kanada warnen öffentliche Stellen vor der Verwendung von Kordeln an Kinderkleidung.
Die Kinderkommission des deutschen Bundestages wurde mehrfach informiert und gebeten, aktiv zu werden.
Es hat sich 1999 in der Folge eine Arbeitsgruppe im Bundeswirtschaftsministerium mit Erfolg bemüht, zumindest
eine Selbstverpflichtungserklärung der Textilindustrie zu erwirken, auf Kordeln künftig zu verzichten.
Es gibt inzwischen eine Arbeitsgruppe im CEN (europäisches Normungsgremium), die auf gesamteuropäischer Ebene eine Norm erarbeiten soll.
Alles das ist positiv und dennoch zu wenig, weil ein Unfall jeden Tag wieder geschehen kann.
Eine Europanorm für sichere Kinderkleidung wird möglicherweise erst in Jahren verabschiedet.
Wie sie dann befolgt wird, welche Abverkaufsfristen sie enthalten wird, welche Sanktion bei Zuwiderhandlung
eingearbeitet sind, ist alles noch ungeklärt.
Wichtig ist und bleibt es, Eltern über das Risiko aufzuklären und zwar so aufzuklären, dass sie
anschließend auch bereit sind zu handeln - nämlich an der vorhandenen Kleidung ihrer Kinder die Kordeln
herausziehen oder zu entschärfen.
Dafür gibt es Tips und Hinweise, wie das geschehen kann.
Elternaufklärung muß immer wieder stattfinden, weil es jeden Tag neue Eltern gibt und weil die Risiken als
gering erachtet werden.
In der Selbstverpflichtungserklärung der Textilindustrie ist auch das Versprechen enthalten, in den
geeigneten Medien Aufklärung zu betreiben. Bisher ist in dieser Richtung nichts mit breiter öffentlicher
Wirkung geschehen.
Man könnte sich vorstellen, dass das Thema ganz schnell kein Thema mehr ist, wenn Menschen anfangen,
verantwortlich zu denken.
Die Sterbensqual der Kinder und den Schmerz der Eltern müssen wir nicht länger als Risiko akzeptieren.
Können wir es verantworten, nach statistischen Gesichtspunkten abzuwägen, wann wir aktiv werden
wollen?
Wenn Sie mithelfen, könnte das Risiko morgen beendet sein.
Kinderkleidung aus leicht entflammbaren Kunststofffasern
Ein bisher unbeachtetes Risiko für Kinder liegt in der Produktion moderner Kleidung aus Kunstfasern.
Die Entwicklung von Kunstfasern hat viele HighTech Materialien und viele neue Eigenschaften für Kleidungsstücke möglich gemacht.
Für Kinder gibt es wasserdichte Regen- und Matschkleidung, Gummistiefel, atmungsaktive Windjacken und wärmende Skikleidung.
Jedoch nahezu allen Kunstfaserprodukten geinsam ist die leichte Entflammbarkeit.
In manchen Fällen wurde diese ungewollte Eigenschaft Kindern und Erwachsenen zum Verhängnis.
1999 gerieten unter der Aufsicht von Erzieherinnen in einer Berliner Kindertagesstätte die Kostüme von zwei Dreijährigen innerhalb von Sekunden in Flammen. Die Kinder erlitten schwerste Verbrennungen und mußten nach einer Notoperation in ein künstliches Koma versetzt werden.
2002 spielt ein Junge in einem Freizeitpark mit einem Objekt für physikalische Versuche - einem Brennglas.
Statt jedoch Blätter und Gras damit zu verkohlen, richtet der Junge das Brennglas auf die eigene Kleidung. Auch hier geht diese innerhalb von Sekunden in Flammen auf - unter den Augen der entsetzten Erwachsenen, auch hier müssen Ärzte ihr ganzes Können aufbieten, um den Jungen zu retten.
Das Tückische an der Kunstfaserkleidung ist die überaus schnelle Entflammbarkeit der Fasern. Fast wie ein Blitz kann sich die Flamme über die ganze Oberfläche der Kleidung ausbreiten. Besonders bei Fleece-Artikeln oder Produkten mit Kunstfaser-Wattefüllungen (Skikleidung) ist dies der Fall.
Die kleinen Luftpolster in den Faserzwischenräumen sorgen für eine optimale Verbrennung.
Dabei bleiben die schmelzenden Kunststoffe ekelhaft zäh an der Haut kleben und lassen sich nicht abwischen. Sie brennen auf der Haut weiter und verursachen tief gehende Brandverletzungen.
Selbst schnelle Hilfe ist kaum imstande, die einmal entflammten Kunststoffe effektiv zum Verlöschen zu bringen.
Auch aufgrund dieser Brandeigenschaften von Kunststoffkleidung wurde am 11.11.2000 der Brandunfall im Gletscherbahn-Tunnel am Kitzsteinhorn in Österreich zur verheerenden Katastrophe.
Die Bahn selbst galt als unbrennbar.
In dem Zug waren etwa 180 Skifahrer, alle in leicht entflammbarer Skikleidung.
Nach dem Zünden der Brandquelle blieben den Menschen nur Sekunden, um aus dem Zug zu gelangen. Acht Urlaubern gelang die Flucht - über 150 Menschen verbrannten bis zur Unkenntlichkeit.
Vom gesamten Zug blieb nur Asche und geschmolzenes Metall zurück.
2001 verbrannte ein älterer Mann in der Toilette eines Cafes. Offenbar durch unsachgemäßen Umgang mit einem Feuerzeug setzte er seine Kunstfaser-Kleidung in Brand. Helfer fanden den Verletzten, der sich nicht bemerkbar machen konnte. Trotz intensiver ärtzlicher Bemühungen erlag der Mann einen Tag später seinen Verbrennungen.
Warnungen zu bestimmten Anlässen kennen wir alle.
Jedes Jahr erscheinen Artikel zu Weihnachten, Neujahr und Ostern, in denen man rät, Kindern keine Feuerwerkskörper in die Hand zu geben, Kerzen nur der Aufsicht von Erwachsenen abzubrennen, Streichhölzer und Feuerzeuge nicht achtlos herumliegen zu lassen, beim Grillen keine brennbare Flüssigkeit in die Flammen / Glut zu gießen usw. usw. .
Dass die Gefahr für Kinder jedoch allzeit allgegenwärtig ist, daran denkt von den Erwachsenen kaum einer.
Kleidung unterliegt keiner besonderen Verordnung in Bezug auf Entflammbarkeit.
Sie fällt unter die "Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Verordnung". Diese besagt, dass die im Handel befindlichen Kleidungsstücke kein "Tris", "Tepal" und "BBP" - alles besonders leicht entflammbare Stoffe - enthalten dürfen.
Weitere Vorschriften gibt es zur Zeit nicht.
Daher kann man auch in diesem Fall wieder den Eltern nur raten, die Kinder entsprechend anzuleiten, ein Vorbild im Gebrauch von Streichhölzern und Feuerzeug zu sein und Kindern möglichst keine leicht entflammbaren Kleidungsstücke anzuziehen.
Textilien aus Naturfasern wie Baumwolle oder Schurwolle sind ungleich schwerer zu entzünden als Kunstfaserprodukte.
Sind diese Kleidungsstücke dazu noch aus ökologisch kontrolliertem Anbau (Baumwolle) oder aus überwachten Betrieben (Schurwolle aus z.B. Demeterhöfen), dann braucht man sich um dieses brandgefährliche Thema auch aus anderem Grund nicht mehr zu sorgen.
Im Zeitalter von zunehmenden Allergien und Neurodermitis ersparen diese Naturtextilien den Kindern etliche Schadstoffe.
Der Autor, Detlef Settelmeier, ist
Industrie Designer und seit 1985 Mitglied im Normungsausschuß für Spielplatzgeräte DIN 7926 DINE/EN 1176, 1177.
Er ist Gründungsmitglied und Sprecher der Arbeitsgruppe im DIN "Sichere Kleidung für Kinder", die die
Initiative ergriffen hat und erwirkte, dass man sich seitens Politik und Industrie des Themas annimmt
Auf der DIDACTA im Februar 2003 wurde ein großer Informationsstand zum Thema von ihm ausgerichtet.
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