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| IVN - der Naturtextilverband |
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zitiert aus dem Wortlaut der IVN-Richtlinien
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Der Verband und seine Ziele
Der Internationale Verband der Naturtextilwirtschaft e.V., kurz IVN, verbindet rund
90 Akteure der Naturtextilbranche. Er fördert die allgemeine Bekanntheit, Verwendung
und Qualität von Naturtextilien und so die ideellen und gewerblichen Interessen
seiner MitgliederInnen. Seine Wurzeln liegen im Arbeitskreis Naturtextil (AKN),
der diesem Verband den Weg bereitete. Die Akteure sind vorwiegend Hersteller,
Versandhandel, Unternehmen der textilen Vorstufen, Einzelhandel, Dienstleister
und Institutionen der Naturtextilbranche.
Fünf ausgewählte Ziele inspirieren und verpflichten den Verband:
1. Einführung und Pflege des produktbezogenen Qualitätszeichens »Naturtextil«.
2. Schaffung von »echter« Transparenz für den Verbraucher durch produktbegleitende Information.
3. Ausbau von Synergieeffekten innerhalb des Naturtextilsektors.
4. Gelungene Kommunikation zwischen den Mitgliedsunternehmen.
5. Vertretung der MitgliederInnen im Kontakt mit Öffentlichkeit, Institutionen und Gesetzgeber.
Im Mittelpunkt des Verbandes steht das Qualitätszeichen »Naturtextil« mit seinen
zwei Auszeichnungsstufen »BETTER« und »BEST«. Nur sie erfüllen die selbstauferlegten
strengen Richtlinien und hohen ökologischen und sozialen Kriterien des Verbandes.
Mit dem Kauf von Naturtextilien der Auszeichnungen »BETTER« oder »BEST« tragen Sie
aktiv zum Schutz der Mitwelt bei und fördern eine Haltung, die sozialverträgliche
Produktionsschritte überall auf der Welt achtet und respektiert.
Die Richtlinien
Mit »Naturtextil« gekennzeichnete Naturmode wird von unabhängiger Stelle in jeder
Produktionsstufe auf ihre ökologische Qualität hin überprüft und zertifiziert. Ein
zweistufiges Labelsystem zeichnet anspruchsvolle modische Textilien aus, die den
hohen ökologischen und sozialen Kriterien des Verbandes entsprechen: die
Auszeichnung »BEST« zeugt vom höchsten, zur Zeit realisierbaren Niveau,
die Auszeichnung »BETTER« liegt oft aufgrund nur eines abweichenden Wertes knapp darunter.
Die artikelbezogene Vergabe der Auszeichnungen BETTER und BEST erfolgt durch die
unabhängigen Prüf- und Zertifizierungsstellen des »Instituts für Marktökologie
IMO« und der »eco Umweltinstitut GmbH«. Die kompromißlosen Richtlinien für beide
Qualitätsstufen werden dynamisch den neuesten Erkenntnissen angepaßt. Damit
Textilien eines der beiden Gütesiegel erhalten können, müssen alle verwendeten
Materialien aus Naturstoffen bestehen. Dies gilt für die Stoffe ebenso wie für Accessoires, Nähgarne oder Futter.
Dem Recht des Kunden auf umfassende Deklaration zu seinem Naturtextil-Produkt entspricht
der Verband durch artikelbezogene Kontrollnummern auf den Labels. Mit Eingabe dieser
Nummer kann der Verbraucher hier bald den Warenbegleitbrief mit allen Informationen
zur Produktionsgeschichte von der Rohstoffgewinnung bis zum fertigen Produkt abrufen.
Die Richtlinen in der Kurzform (http://www.naturtextil.com/Downloads/extern/IVNRichtlinien.pdf)
Fasererzeugung
BEST: Fasern aus zertifiziert ökologischer Landwirtschaft, sowie Fasern aus Umstellung
BETTER: Fasern aus konventionellen Anbau- bzw. Tierhaltungsformen mit
Pestizidrückstandskontrollen.
Ausnahme: Baumwolle. Aus zertifizert ökologischer Landwirtschaft, sowie aus Umstellung.
Vorbehandlung für Veredelungsprozesse
BEST: Beuchen, Abkochen, Entbasten, Sengen sowei mechanische und thermische Behandlungen
sind erlaubt. Verboten sind Ammoniakbehandlung (für Vorwäsche von Wolle erlaubt),
Chlorierung von Wolle, Mercerisierung und optische Aufheller. Natürliche oder synthetische
Spinnschmälzen und Strickmaschinenöle müssen leicht auswaschbar sein. Als Schlichtemittel
sind Stärkederivate und synthetische Schlichten erlaubt. Zum Entschlichten ist der Einsatz
von Enzymen erlaubt. Chlorverbindungen sind ausgeschlossen. Als Strickavivagen sind
Paraffine und Paraffinöle sowie Substanzen auf Basis natürlicher Rohstoffe erlaubt.
Eine Laugierung mit Natronlauge als Bleichung mit Wasserstoffperoxid, Natriumperoxid
oder Peressigsäure ist erlaubt.
BETTER: Beuchen, Abkochen, Entbasten, Sengen sowie
mechanische und thermische Behandlungen sind erlaubt. Verboten sind Ammoniakbehandlung
(für Vorwäsche von Wolle erlaubt), Chlorierung von Wolle und optische Aufheller. Eine
Mercerisierung mit Natronlauge ist zulässig. Natürliche oder synthetische Spinnschmälzen
und Strickmaschinenöle müssen leicht auswaschabr sein. Als Schlichtemittel sind
Stärkederivate und synthetische Schlichten erlaubt. Zum Entschlichten ist der
Einsatz von Enzymen erlaubt. Chlorverbindungen sind ausgeschlossen. Als
Strickavivagen sind Paraffine und Paraffinöle sowie Substanzen auf Basis
natürlicher Rohstoffe erlaubt. Eine Laugierung mit Natronlauge als Vorbehandlung
zur besseren Färbbarkeit ist erlaubt. Eine Bleichung mit Wasserstoffperoxid,
Natriumperoxid oder Peressigsäure sowie die reduktive Bleiche mit
Natriumdihionith ist erlaubt.
Färbung, Farbhilfsmittel, Druck, Pigmente
BEST: Schwermetallfreie (nach ETAD), toxikologisch unbedentkliche Naturfarbstoffe oder
synthetische Farbstoffe, deren AOX-Gehalt unter 5% liegt.
Keine Verwendung von Fomaldehyd und gesetztlich verbotenen Azofarbstoffen, die
krebserzeugende Amine abspalten.
Verbot von metallkomplexfarbstoffen und allergisierenden oder krebserzeugenden Farbstoffen.
Ätzdruckverfahren, bezinhaltige Druckverfahren sowie der Einsatz von
harnstofformaldehydhaltigen Verfahren sind verboten.
Färbereihilfsmittel müssen ebenfalls schwermetallfrei (nach ETAD) sein und der
AOX-Gehalt muss unter 0,1 % liegen
BETTER: Schwermetallfreie (nach ETAD), toxikologisch unbedenkliche Naturfarbstoffe
oder synthetische Farbstoffe deren AOX-Gehalt unter 10% liegt. Ausnahme: Blau-,
Grün- und Türkisfarbstoffe: Kupfer-Gehalt unter 5%.
Keine Verwendung von Formaldehyd und gesetzlich verbotenen Azofarbstoffen, die
krebserzeugende Amine abspalten.
Verbot von Metallkomplexfarbstoffen (Ausnahme: Seide) und allergisierenden oder
krebserzeugenden Farbstoffen.
Ätzdruckverfahren, benzinhaltige Druckverfahren sowie der Einsatz von
harnstofformaldehydhaltigen Verfahren sind verboten.
Färbereihilfsmittel müssen ebenfalls schwermetallfrei (ETAD) sein und der
AOX-Gehalt muss unter 0,1 % liegen.
Ausrüstung
BEST: Mechanische Ausrüstung ist erlaubt. Chemische Ausrüstungsverfahren wie
Antipilling, Antipickling, Mottenschutz, Seidenbeschwerung, Flammschutz, Knitterfrei,
Filzfrei, Antimikrobielle Ausrüstung und Antistatikas sind verboten. Der Einsatz von
Formaldehyd, Glyoxal, Glanzmitteln, Fraßschutzmitteln, Beschwerungsmitteln und
optischen Aufhellern ist verboten. Beschichtungen sind mit natürlichen,
verrottbaren Rohstoffen erlaubt.
BETTER: Mechanische Ausrüstung ist erlaubt.
Chemische Ausrüstungsverfahren wie Antipilling, Antipickling, Mottenschutz,
Seidenbeschwerung, Flammschutz, Knitterfrei, Antimikrobielle Ausrüstung und
Antistatikas sind verboten. Eine enzymatische und physikalische Filzfrei-Ausrüstung
ist erlaubt. Der Einsatz von Formaldehyd, Glyoxal, Glanzmitteln, Fraßschutzmitteln,
Beschwerungsmitteln und optischen Aufhellern ist verboten. Beschichtungen sind mit
natürlichen, verrottbaren Rohstoffen erlaubt.
Konfektion
BEST: Nähgarne aus Naturfasern sowei Baumwollummantelungsgarne, Stickgarne aus
Naturfasern, eine ammoniakfreie Mercerisierung ist erlaubt.
Nicht aufbügelbare Applikationen aus nachwachsenden Rohstoffen.
Elastische Bänder und Garne aus natürlichen und synthetischen Gummimaterialien, bei
direktem Hautkontakt baumwollummantelt.
Bei Wäsche ist eine Elasthanbeimischung erlaubt.
Futterstoffe, Schulterpolster, Einlagen sowie Nahtbänder und Etiketten aus
100% Naturfasern.
Bei Nahtbändern ist ein Elasthananteil bis 5 % erlaubt.
BETTER: Nähgarne aus Naturfasern sowei Baumwollummantelungsgarne, synthetische
Garne und Bauschgarne sind erlaubt.
Stickgarne aus Naturfasern und Viscose.
Eine ammoniakfreie Mercerisierung der Garne ist erlaubt.
Applikationen aus nachwachsenden Rohstoffen.
Elastische Bänder und Garne aus natürlichen und synthetischen Gummimaterialien, bei
direktem Hautkontakt baumwollummantelt.
Bei Wäsche ist eine Elasthanbeimischung erlaubt.
Futterstoffe sowie Nahtbänder und Etiketten aus 100% Naturfasern.
Bei Nahtbändern ist ein Elasthananteil bis 10 % erlaubt.
Einlagen, Schulterpolster und Etiketten aus 100 % Naturfasern oder Viscose.
Accessoires
BEST: Aus naturbelassenen, nachwachsenden Rohstoffen, keine bedrohten Hölzer.
Notwendige Lackierungen auf Wasserbasis oder natürliche Lacke und Öle.
Kein PVC oder PU.
Kein Nickel. Metalle müssen chrom- und nickelfrei sein, keine Galvanisierung mittels
Verchromung oder Vernickelung.
Für Bänder und Abschlussspitzen bei Wäsche ist eine Elasthanbeimischung bis max.
5 % erlaubt.
Bei feinen Reißverschlüssen und bei erheblicher Beanspruchung ist ein PES-Band mit
Plastikketten möglich.
BETTER: Aus naturbelassenen, nachwachsenden Rohstoffen, keine bedrohten Hölzer.
Notwendige Lackierungen auf Wasserbasis oder natürliche Lacke und Öle.
Kein PVC oder PU.
Kein Nickel. Metalle müssen chrom- und nickelfrei sein, keine Galvanisierung mittels Verchromung oder Vernickelung.
Für Bänder und Abschlussspitzen bei Wäsche ist eine Elasthanbeimischung bis max. 10 % erlaubt.
Bei feinen Reißverschlüssen und bei erheblicher Beanspruchung ist ein PES-Band mit Plastikketten möglich.
Kennzeichnung, Materialzusammensetzung
BEST: Kennzeichnung nach dem Textilkennzeichnungsgesetz. Alle verwendeten Fasern in
der Fläche müssen voll deklariert werden.
BETTER: Kennzeichnung nach dem Textilkennzeichnungsgesetz. Alle verwendeten Fasern in der Fläche müssen voll deklariert werden.
Echtheitsanforderungen
BEST: Nach DIN- und ISO-Norm. Nach DIN- und ISO-Norm.
Lagerung, Transport
BEST: Lagerflächen nicht kontaminiert durch Pestizide, Formaldehyd, Mottenschutzmittel, Abgase, Verpackung.
Einsatz von Pestiziden/Bioziden zur Konservierung nur gem. EG Bio VO 2092/91, IFOAM.
BETTER: Lagerflächen nicht kontaminiert durch Pestizide, Formaldehyd, Mottenschutzmittel, Abgase, Verpackung.
Einsatz von Pestiziden/Bioziden zur Konservierung nur gem. EG Bio VO 2092/91, IFOAM.
Soziale Standards
BEST: Es ist sicherzustellen, dass die an die "Charta für Fairen Handel mit Kleidung" angelehnten Bedingungen sowie die am Produktionsstandort gültigen nationalen Arbeitsvorschriften eingehalten werden: z.B. das Recht sich freien Gewerkschaften anzuschließen, Entlohnung mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn des jeweiligen Landes, keine Kinderarbeit, Wochenarbeitszeiten entsprechen den von der ILO festgelegten Normen von max. 48 Stunden pro Woche, soziale Sicherheit....
BETTER: Es ist sicherzustellen, dass die an die "Charta für Fairen Handel mit Kleidung" angelehnten Bedingungen sowie die am Produktionsstandort gültigen nationalen Arbeitsvorschriften eingehalten werden: z.B. das Recht sich freien Gewerkschaften anzuschließen, Entlohnung mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn des jeweiligen Landes, keine Kinderarbeit, Wochenarbeitszeiten entsprechen den von der ILO festgelegten Normen von max. 48 Stunden pro Woche, soziale Sicherheit....
Die Kontrollnummer und Hangtag
Dem Recht des Kunden auf umfassende Deklaration zu seinem Naturtextil-Produkt entspricht der Verband durch artikelbezogene Kontrollnummern auf den Labels. Mit Eingabe dieser Nummer kann der Verbraucher hier bald den Warenbegleitbrief mit allen Informationen zur Produktionsgeschichte von der Rohstoffgewinnung bis zum fertigen Produkt abrufen.
Mitglieder im IVN, die bei uns vertreten sind:
Alnatura Produktions- und Handels GmbH
(Cotton People organic)
Darmstädterstrasse 3
64404 Bickenbach
Disana Imma Sautter
Rosenstrasse 26
72805 Lichtenstein
Engel Naturtextilien GmbH
Albstrasse 38
72764 Reutlingen
Plü Natur / Villa Naturbunt
Seidl GmbH & Co. KG
Fichtenstrasse 3
87459 Pfronten
Wilhelm Grözinger
Strumpffabrik GmbH
Fürnsaler-Str. 29
72175 Dornhan
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