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IVN - der Naturtextilverband
zitiert aus dem Wortlaut der IVN-Richtlinien
Der Verband und seine Ziele
Der Internationale Verband der Naturtextilwirtschaft e.V., kurz IVN, verbindet rund 90 Akteure der Naturtextilbranche. Er fördert die allgemeine Bekanntheit, Verwendung und Qualität von Naturtextilien und so die ideellen und gewerblichen Interessen seiner MitgliederInnen. Seine Wurzeln liegen im Arbeitskreis Naturtextil (AKN), der diesem Verband den Weg bereitete. Die Akteure sind vorwiegend Hersteller, Versandhandel, Unternehmen der textilen Vorstufen, Einzelhandel, Dienstleister und Institutionen der Naturtextilbranche.
Fünf ausgewählte Ziele inspirieren und verpflichten den Verband:

1. Einführung und Pflege des produktbezogenen Qualitätszeichens »Naturtextil«.
2. Schaffung von »echter« Transparenz für den Verbraucher durch produktbegleitende Information.
3. Ausbau von Synergieeffekten innerhalb des Naturtextilsektors.
4. Gelungene Kommunikation zwischen den Mitgliedsunternehmen.
5. Vertretung der MitgliederInnen im Kontakt mit Öffentlichkeit, Institutionen und Gesetzgeber.
Im Mittelpunkt des Verbandes steht das Qualitätszeichen »Naturtextil« mit seinen zwei Auszeichnungsstufen »BETTER« und »BEST«. Nur sie erfüllen die selbstauferlegten strengen Richtlinien und hohen ökologischen und sozialen Kriterien des Verbandes.
 
Mit dem Kauf von Naturtextilien der Auszeichnungen »BETTER« oder »BEST« tragen Sie aktiv zum Schutz der Mitwelt bei und fördern eine Haltung, die sozialverträgliche Produktionsschritte überall auf der Welt achtet und respektiert.

Die Richtlinien
Mit »Naturtextil« gekennzeichnete Naturmode wird von unabhängiger Stelle in jeder Produktionsstufe auf ihre ökologische Qualität hin überprüft und zertifiziert. Ein zweistufiges Labelsystem zeichnet anspruchsvolle modische Textilien aus, die den hohen ökologischen und sozialen Kriterien des Verbandes entsprechen: die Auszeichnung »BEST« zeugt vom höchsten, zur Zeit realisierbaren Niveau, die Auszeichnung »BETTER« liegt oft aufgrund nur eines abweichenden Wertes knapp darunter.
 
Die artikelbezogene Vergabe der Auszeichnungen BETTER und BEST erfolgt durch die unabhängigen Prüf- und Zertifizierungsstellen des »Instituts für Marktökologie IMO« und der »eco Umweltinstitut GmbH«. Die kompromißlosen Richtlinien für beide Qualitätsstufen werden dynamisch den neuesten Erkenntnissen angepaßt. Damit Textilien eines der beiden Gütesiegel erhalten können, müssen alle verwendeten Materialien aus Naturstoffen bestehen. Dies gilt für die Stoffe ebenso wie für Accessoires, Nähgarne oder Futter.
 
Dem Recht des Kunden auf umfassende Deklaration zu seinem Naturtextil-Produkt entspricht der Verband durch artikelbezogene Kontrollnummern auf den Labels. Mit Eingabe dieser Nummer kann der Verbraucher hier bald den Warenbegleitbrief mit allen Informationen zur Produktionsgeschichte von der Rohstoffgewinnung bis zum fertigen Produkt abrufen.

Die Richtlinen in der Kurzform (http://www.naturtextil.com/Downloads/extern/IVNRichtlinien.pdf)
 
Fasererzeugung
 
BEST: Fasern aus zertifiziert ökologischer Landwirtschaft, sowie Fasern aus Umstellung
 
BETTER: Fasern aus konventionellen Anbau- bzw. Tierhaltungsformen mit Pestizidrückstandskontrollen. Ausnahme: Baumwolle. Aus zertifizert ökologischer Landwirtschaft, sowie aus Umstellung.
 
Vorbehandlung für Veredelungsprozesse
 
BEST: Beuchen, Abkochen, Entbasten, Sengen sowei mechanische und thermische Behandlungen sind erlaubt. Verboten sind Ammoniakbehandlung (für Vorwäsche von Wolle erlaubt), Chlorierung von Wolle, Mercerisierung und optische Aufheller. Natürliche oder synthetische Spinnschmälzen und Strickmaschinenöle müssen leicht auswaschbar sein. Als Schlichtemittel sind Stärkederivate und synthetische Schlichten erlaubt. Zum Entschlichten ist der Einsatz von Enzymen erlaubt. Chlorverbindungen sind ausgeschlossen. Als Strickavivagen sind Paraffine und Paraffinöle sowie Substanzen auf Basis natürlicher Rohstoffe erlaubt. Eine Laugierung mit Natronlauge als Bleichung mit Wasserstoffperoxid, Natriumperoxid oder Peressigsäure ist erlaubt.
 
BETTER: Beuchen, Abkochen, Entbasten, Sengen sowie mechanische und thermische Behandlungen sind erlaubt. Verboten sind Ammoniakbehandlung (für Vorwäsche von Wolle erlaubt), Chlorierung von Wolle und optische Aufheller. Eine Mercerisierung mit Natronlauge ist zulässig. Natürliche oder synthetische Spinnschmälzen und Strickmaschinenöle müssen leicht auswaschabr sein. Als Schlichtemittel sind Stärkederivate und synthetische Schlichten erlaubt. Zum Entschlichten ist der Einsatz von Enzymen erlaubt. Chlorverbindungen sind ausgeschlossen. Als Strickavivagen sind Paraffine und Paraffinöle sowie Substanzen auf Basis natürlicher Rohstoffe erlaubt. Eine Laugierung mit Natronlauge als Vorbehandlung zur besseren Färbbarkeit ist erlaubt. Eine Bleichung mit Wasserstoffperoxid, Natriumperoxid oder Peressigsäure sowie die reduktive Bleiche mit Natriumdihionith ist erlaubt.
 
Färbung, Farbhilfsmittel, Druck, Pigmente
 
BEST: Schwermetallfreie (nach ETAD), toxikologisch unbedentkliche Naturfarbstoffe oder synthetische Farbstoffe, deren AOX-Gehalt unter 5% liegt. Keine Verwendung von Fomaldehyd und gesetztlich verbotenen Azofarbstoffen, die krebserzeugende Amine abspalten.
Verbot von metallkomplexfarbstoffen und allergisierenden oder krebserzeugenden Farbstoffen.
Ätzdruckverfahren, bezinhaltige Druckverfahren sowie der Einsatz von harnstofformaldehydhaltigen Verfahren sind verboten.
Färbereihilfsmittel müssen ebenfalls schwermetallfrei (nach ETAD) sein und der AOX-Gehalt muss unter 0,1 % liegen
 
BETTER: Schwermetallfreie (nach ETAD), toxikologisch unbedenkliche Naturfarbstoffe oder synthetische Farbstoffe deren AOX-Gehalt unter 10% liegt. Ausnahme: Blau-, Grün- und Türkisfarbstoffe: Kupfer-Gehalt unter 5%. Keine Verwendung von Formaldehyd und gesetzlich verbotenen Azofarbstoffen, die krebserzeugende Amine abspalten.
Verbot von Metallkomplexfarbstoffen (Ausnahme: Seide) und allergisierenden oder krebserzeugenden Farbstoffen.
Ätzdruckverfahren, benzinhaltige Druckverfahren sowie der Einsatz von harnstofformaldehydhaltigen Verfahren sind verboten.
Färbereihilfsmittel müssen ebenfalls schwermetallfrei (ETAD) sein und der AOX-Gehalt muss unter 0,1 % liegen.
 
Ausrüstung
 
BEST: Mechanische Ausrüstung ist erlaubt. Chemische Ausrüstungsverfahren wie Antipilling, Antipickling, Mottenschutz, Seidenbeschwerung, Flammschutz, Knitterfrei, Filzfrei, Antimikrobielle Ausrüstung und Antistatikas sind verboten. Der Einsatz von Formaldehyd, Glyoxal, Glanzmitteln, Fraßschutzmitteln, Beschwerungsmitteln und optischen Aufhellern ist verboten. Beschichtungen sind mit natürlichen, verrottbaren Rohstoffen erlaubt.
 
BETTER: Mechanische Ausrüstung ist erlaubt. Chemische Ausrüstungsverfahren wie Antipilling, Antipickling, Mottenschutz, Seidenbeschwerung, Flammschutz, Knitterfrei, Antimikrobielle Ausrüstung und Antistatikas sind verboten. Eine enzymatische und physikalische Filzfrei-Ausrüstung ist erlaubt. Der Einsatz von Formaldehyd, Glyoxal, Glanzmitteln, Fraßschutzmitteln, Beschwerungsmitteln und optischen Aufhellern ist verboten. Beschichtungen sind mit natürlichen, verrottbaren Rohstoffen erlaubt.
 
Konfektion
 
BEST: Nähgarne aus Naturfasern sowei Baumwollummantelungsgarne, Stickgarne aus Naturfasern, eine ammoniakfreie Mercerisierung ist erlaubt. Nicht aufbügelbare Applikationen aus nachwachsenden Rohstoffen.
Elastische Bänder und Garne aus natürlichen und synthetischen Gummimaterialien, bei direktem Hautkontakt baumwollummantelt.
Bei Wäsche ist eine Elasthanbeimischung erlaubt.
Futterstoffe, Schulterpolster, Einlagen sowie Nahtbänder und Etiketten aus 100% Naturfasern.
Bei Nahtbändern ist ein Elasthananteil bis 5 % erlaubt.
 
BETTER: Nähgarne aus Naturfasern sowei Baumwollummantelungsgarne, synthetische Garne und Bauschgarne sind erlaubt. Stickgarne aus Naturfasern und Viscose.
Eine ammoniakfreie Mercerisierung der Garne ist erlaubt.
Applikationen aus nachwachsenden Rohstoffen.
Elastische Bänder und Garne aus natürlichen und synthetischen Gummimaterialien, bei direktem Hautkontakt baumwollummantelt.
Bei Wäsche ist eine Elasthanbeimischung erlaubt.
Futterstoffe sowie Nahtbänder und Etiketten aus 100% Naturfasern.
Bei Nahtbändern ist ein Elasthananteil bis 10 % erlaubt.
Einlagen, Schulterpolster und Etiketten aus 100 % Naturfasern oder Viscose.
 
Accessoires
 
BEST: Aus naturbelassenen, nachwachsenden Rohstoffen, keine bedrohten Hölzer. Notwendige Lackierungen auf Wasserbasis oder natürliche Lacke und Öle.
Kein PVC oder PU.
Kein Nickel. Metalle müssen chrom- und nickelfrei sein, keine Galvanisierung mittels Verchromung oder Vernickelung.
Für Bänder und Abschlussspitzen bei Wäsche ist eine Elasthanbeimischung bis max. 5 % erlaubt.
Bei feinen Reißverschlüssen und bei erheblicher Beanspruchung ist ein PES-Band mit Plastikketten möglich.
 
BETTER: Aus naturbelassenen, nachwachsenden Rohstoffen, keine bedrohten Hölzer. Notwendige Lackierungen auf Wasserbasis oder natürliche Lacke und Öle.
Kein PVC oder PU.
Kein Nickel. Metalle müssen chrom- und nickelfrei sein, keine Galvanisierung mittels Verchromung oder Vernickelung.
Für Bänder und Abschlussspitzen bei Wäsche ist eine Elasthanbeimischung bis max. 10 % erlaubt.
Bei feinen Reißverschlüssen und bei erheblicher Beanspruchung ist ein PES-Band mit Plastikketten möglich.
 
Kennzeichnung, Materialzusammensetzung
 
BEST: Kennzeichnung nach dem Textilkennzeichnungsgesetz. Alle verwendeten Fasern in der Fläche müssen voll deklariert werden.
 
BETTER: Kennzeichnung nach dem Textilkennzeichnungsgesetz. Alle verwendeten Fasern in der Fläche müssen voll deklariert werden.
 
Echtheitsanforderungen
 
BEST: Nach DIN- und ISO-Norm. Nach DIN- und ISO-Norm.
 
Lagerung, Transport BEST: Lagerflächen nicht kontaminiert durch Pestizide, Formaldehyd, Mottenschutzmittel, Abgase, Verpackung. Einsatz von Pestiziden/Bioziden zur Konservierung nur gem. EG Bio VO 2092/91, IFOAM.
 
BETTER: Lagerflächen nicht kontaminiert durch Pestizide, Formaldehyd, Mottenschutzmittel, Abgase, Verpackung. Einsatz von Pestiziden/Bioziden zur Konservierung nur gem. EG Bio VO 2092/91, IFOAM.
 
Soziale Standards
 
BEST: Es ist sicherzustellen, dass die an die "Charta für Fairen Handel mit Kleidung" angelehnten Bedingungen sowie die am Produktionsstandort gültigen nationalen Arbeitsvorschriften eingehalten werden: z.B. das Recht sich freien Gewerkschaften anzuschließen, Entlohnung mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn des jeweiligen Landes, keine Kinderarbeit, Wochenarbeitszeiten entsprechen den von der ILO festgelegten Normen von max. 48 Stunden pro Woche, soziale Sicherheit....
 
BETTER: Es ist sicherzustellen, dass die an die "Charta für Fairen Handel mit Kleidung" angelehnten Bedingungen sowie die am Produktionsstandort gültigen nationalen Arbeitsvorschriften eingehalten werden: z.B. das Recht sich freien Gewerkschaften anzuschließen, Entlohnung mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn des jeweiligen Landes, keine Kinderarbeit, Wochenarbeitszeiten entsprechen den von der ILO festgelegten Normen von max. 48 Stunden pro Woche, soziale Sicherheit....
 
Die Kontrollnummer und Hangtag
 
Dem Recht des Kunden auf umfassende Deklaration zu seinem Naturtextil-Produkt entspricht der Verband durch artikelbezogene Kontrollnummern auf den Labels. Mit Eingabe dieser Nummer kann der Verbraucher hier bald den Warenbegleitbrief mit allen Informationen zur Produktionsgeschichte von der Rohstoffgewinnung bis zum fertigen Produkt abrufen.
 

Mitglieder im IVN, die bei uns vertreten sind:
 
Alnatura Produktions- und Handels GmbH
(Cotton People organic)
Darmstädterstrasse 3
64404 Bickenbach
 
Disana Imma Sautter
Rosenstrasse 26
72805 Lichtenstein
 
Engel Naturtextilien GmbH
Albstrasse 38
72764 Reutlingen
 
Plü Natur / Villa Naturbunt
Seidl GmbH & Co. KG
Fichtenstrasse 3
87459 Pfronten
 
Wilhelm Grözinger
Strumpffabrik GmbH
Fürnsaler-Str. 29
72175 Dornhan
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